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Rechtliches rund um den Gartenteich

 

Warum müssen wir uns denn auf einer Teich Seite mit einem Rechtsthema beschäftigen?

Das ist in der Tat eine gute Frage. Ein Gartenteich wird in der Regel auf Privatgrund gebaut; auch Miniteiche und Balkonteiche stehen normalerweise nicht so, dass sie öffentlich zugänglich sind. Dennoch gibt es ein paar Vorschriften, die man kennen sollte, wenn man einen Teich besitzt; spätestens wenn etwas passiert (zum Beispiel ein Kind oder ein Tier hineinfällt und zu Schaden kommt), werden die Bestimmungen wichtig. Grundsätzlich wurden die staatlichen Vorschriften nicht erlassen, um uns zu ärgern; sie sind durchaus sinnvoll, auch wenn die eine oder andere erstmal etwas undurchsichtig erscheinen mag.

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Aber auch stolze Zeigeposts auf Facebook, TikTok oder Instagram können Probleme machen - es gibt genügend selbsternannte "Aufpasser", die nur zu gerne mit einer Anzeige drohen, wenn Bestimmungen missachtet werden. Bei manchen Verstößen drohen empfindliche Strafen - öffentliche Posts können daher erhebliche Probleme nach sich ziehen. Hier im Teichzeit Blog werfen wir daher heute einen Blick auf ein paar Verordnungen und Gesetze, die für uns als Teichbesitzer wichtig werden können.

Die Verkehrssicherungspflicht

Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), wonach Teichbesitzer für Schäden bei Kindern oder Tieren haften, die auf ihrem Grundstück durch den Teich zu Schaden kommen.

Als Teichbesitzer bist du dazu verpflichtet, sicher zu stellen, dass keiner einfach so auf dein Grundstück laufen kann - du bist gehalten, dein Grundstück "einzufrieden und abzuschließen".

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Wenn Kinder auf deinem Grundstück spielen, musst du erhöhte Sicherheitsmaßnahmen rund um den Gartenteich treffen; vor allem gilt das, wenn die Kinder noch klein sind - und auch, wenn es gar nicht dein eigener Nachwuchs ist, sondern die Freunde deiner Kids oder die Nachbarskinder, die vorbei kommen, um das Leben im Teich zu bestaunen und die Fische zu füttern.

Ein niedriger Zaun rund um den Teich kann übrigens das schlimmste verhindern; auch ein Baustahlgitter, direkt unter der Wasseroberfläche verbaut, verhindert, dass Kinder oder größere Tiere in deinen Teich fallen und darin ertrinken.

Das Tierschutzgesetz

Das Tierschutzgesetz greift beim Gartenteich gleich mehrfach. Es ist nicht erlaubt, Schutzvorrichtungen gegen Wirbeltiere am Teich anzubringen, wenn die Tiere durch diese Vorrichtungen verletzt oder sogar getötet werden können - beispielsweise sind Fallen oder Netze, in denen sich die Tiere verheddern können, absolut tabu. Insbesondere wird es sehr teuer, wenn die jeweiligen Tiere wie Fischreiher oder Kormorane unter Naturschutz stehen!

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Besser ist es, den Teich mit kreuz und quer über den Teich gespannten Drähten vor dem Fischreiher und vor anderen Fischdieben zu schützen.

Neben dem Tierschutzgesetz greifen das Fischereirecht, Naturschutzbestimmungen und das Tiergesundheitsrecht, wenn es um das Aussetzen von tierischen und pflanzlichen Teichbewohnern geht - Goldfische und andere nicht heimische Teichfische haben ebensowenig in der Natur verloren wie nicht hier heimische oder gar invasive Flusskrebse, Schildkröten und nicht einheimische Pflanzen, auch Neophyten genannt.

Das Risiko für die heimische Natur ist enorm hoch, wenn diese Tiere eingeschleppt werden - Krankheiten wie beispielsweise die gefürchtete Krebspest können ganze heimische Tierpopulationen ausrotten, und invasive Pflanzen und Tiere unsere Natur erheblich schädigen. Außerdem werden hier erhebliche Bußgelder fällig, wenn du erwischt wirst.

Ebenfalls wird vom Tierschutzgesetz vorgeschrieben, wie groß die dauerhafte Unterbringung für die verschiedenen Fische sein muss. Übrigens: Die Verkaufsbecken im Handel sind kein Maßstab, sondern stellen ausdrücklich eine Ausnahme dar!

Mit dem Gesetzgeber kann man auch nicht diskutieren, und wenn jemand seine Tiere schon seit vielen Jahren falsch hält, ist das überhaupt kein Argument. Das Tierschutzgesetz gilt übrigens auch für gerettete, übernommene oder geschenkte Tiere!

Naturschutzverordnungen

Die Naturschutzgesetze gelten sowohl in der freien Landschaft als auch im geschlossenen Siedlungsbereich - und betreffen damit auch unweigerlich für deinen Gartenteich, Miniteich oder Balkonteich zu.

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Naturschutz und Tiere

Frösche und Kröten sind nicht nur laut, sondern bei uns in Deutschland wie alle Amphibien und Reptilien auch besonders geschützt. Wer Frösche und Kröten, ihren Laich oder Kaulquappen tötet, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Was viele nicht wissen: Weder die Tiere noch der Laich dürfen umgesiedelt werden - dafür werden ebenfalls teure Bußgelder fällig.

Auch die Ringelnatter steht in Deutschland unter Naturschutz und darf nicht gefangen werden. Sie ist sogar meldepflichtig; ihr Schutzstatus wird in der Bundesartenschutzverordnung Anhang 1, Bundesnaturschutzgesetz (Status B) festgelegt. Sichtest du eine Ringelnatter in deinem Gartenteich, darfst du sie nicht nur nicht stören, sondern musst sie sogar beim Veterinäramt melden.

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Selbst wenn ihre Larven dich noch so ärgern - auch unsere einheimischen Libellen werden samt und sonders nach der Bundesartenschutzverordnung als besonders geschützte oder sogar als streng geschützte Arten angesehen. Es ist also überhaupt keine gute Idee, Libellenlarven aus dem Teich herauszufangen und zu töten. Dasselbe gilt für weitere Wasserinsekten wie beispielsweise den Gelbrandkäfer.

Andersherum gilt natürlich auch: Naturentnahmen / Wildentnahmen sind ebenso verboten! Du kannst also nicht losziehen und dir Froschlaich, einen Molch oder ein paar Libellenlarven aus einem Naturgewässer holen, weil du diese Tiere gerne in deinem Gartenteich ansiedeln möchtest! Hier hilft nur, das Biotop möglichst naturnah und tierfreundlich zu gestalten und geduldig zu warten, bis sich die entsprechenden Frösche, Molche, Kröten, Libellen oder andere Insekten, Amphibien und Reptilien von alleine bei dir ansiedeln. Das dauert oft erstaunlich wenig lang!

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Naturschutz und Pflanzen

Einige heimische Teichpflanzen, die du im Fachhandel für Gartenteiche kaufen kannst, sind in der Natur geschützt. Die Krebsschere oder die Wassernuss sind zum Beispiel einheimische geschützte Teichpflanzen, die auf keinen Fall aus der Natur entnommen werden dürfen. Auch die allermeisten Moose sind streng geschützt und dürfen nicht einfach so in der Natur aufgesammelt werden, auch wenn du nur deinen Teichrand hübsch dekorieren möchtest!

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Wirst du dabei erwischt, dass du mit Absicht geschützte Pflanzen ausgräbst, ausreißt oder sonstwie beschädigst, wird es teuer. Das Bußgeld, das in dem Fall fällig wird, kann variieren, ein Schnäppchen ist es jedoch in keinem Bundesland.

Invasive Arten und Naturschutz

Viele nicht heimische Tiere und Pflanzen haben beträchtliches Potential, in der Natur schweren Schaden anzurichten. Amerikanische Flusskrebse, die die Krebspest hier eingeschleppt haben und damit indirekt den Europäischen Edelkrebs an den Rand des Aussterbens gebracht haben oder das Indische Springkraut, das sich massenhaft vermehrt und die heimischen Pflanzen erstickt, sind nur zwei traurige Beispiele dafür, was passieren kann, wenn nicht heimische Tiere oder Pflanzen hier in der Natur Fuß fassen.

Auch Teichtiere und Teichpflanzen sind davon betroffen und stehen auf der Liste der invasiven Arten der EU: Rotwangenschildkröte, Sonnenbarsch, Ochsenfrosch, Wasserhyazinthe, Muschelblume, Japanischer Staudenknöterich, Bambus und viele mehr dürfen nicht mehr gehalten, gezüchtet und schon gar nicht in die Natur gebracht werden.

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Wir sind als Teichbesitzer in der Pflicht, darauf zu achten, dass von unserem Gartenteich keine Gefahr für die Natur ausgeht. Nicht einheimische Pflanzen und Tiere, die wir im oder am Teich halten und pflegen, dürfen auf gar keinen Fall in die Natur gelangen.

Ist übrigens nachweisbar, aus welchem Garten sich invasive Organismen verbreitet haben, ist der Verursacher dazu verpflichtet, ihre Beseitigung zu bezahlen. Das kann zusätzlich zum außerdem fälligen Bußgeld wirklich teuer werden, wenn sehr widerspenstige Pflanzen zum Beispiel ausgebaggert werden müssen oder Biotope trockengelegt werden müssen, weil Ochsenfroschlaich ausgebracht wurde.

Achtet daher beim Gärtnern und auch beim Wasserwechsel darauf, dass ihr keine nicht heimischen Tiere oder Pflanzen in die Natur verschleppt!

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Auch wenn manches davon uns nicht schmecken mag - diese ganzen Gesetze und Verordnungen haben ihren Sinn! Wir sollten uns daher so gut wie möglich daran halten - in unserem ureigensten Interesse.


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