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Die Krebsschere im Gartenteich - wirklich gefährdet?

Eine der ungewöhnlichsten und interessantesten Pflanzen für den Gartenteich ist die Krebsschere, Stratiotes aloides Linné, 1753. Nicht nur ihre Form, auch die Lebensweise ist ungewöhnlich, denn sie kommt sowohl untergetaucht, als Sumpfpflanze und auch als freischwimmende Pflanze vor.

Die Krebsschere wird auch als Wasseraloë bezeichnet. Auch der Artname aloides deutet auf die Ähnlichkeit zur Gattung Aloë hin. Tatsächlich aber gehört die Gattung Stratiotes - mit S. aloides als einziger Art, eine solche Gattung nennt man monotypisch - zu den Froschbissgewächsen, Hydrocharitaceae.
Auffällig sind schon die schwertförmigen, bis über 40 cm langen und 3 cm breiten, ziemlich steifen Blätter. Ihre Ränder sind stachelig gesägt. Dies ist nicht besonders gut zu sehen, aber deutlich zu spüren. Die Blätter stehen in Form einer trichterförmigen Rosette, die im Aussehen an eine Bromelie erinnert, um so mehr, als die unteren Bereiche der Blätter rötlich-braun sein können.
In vielen Fällen sind nur die Spitzen der Blätter zu sehen, die aus dem Wasser ragen. Der Hauptteil der Pflanze ist dann in flacherem Wasser eingewurzelt oder freischwimmend. In schlammigen Bereichen, die aber dauerfeucht sind, kann auch die ganze Pflanze außerhalb des Wassers stehen und gut gedeihen. Genauso aber kommen die Pflanzen auch völlig untergetaucht vor. Je tiefer das Wasser allerdings ist, desto seltener sind die Pflanzen eingewurzelt und desto eher sieht man die Pflanzenspitzen aus dem Wasser ragen. Vor allem im Frühjahr vor der Blütezeit lösen sich die Pflanzen vom Gewässerboden, d.h. sie bilden erst stelzenartige Wurzeln, von denen sie sich dann lösen, und treiben dann frei oder wurzeln am Ufer. Sonst können sie nämlich keine Blüten bilden.
Krebsscheren sind zweigeschlechtlich. Beide Blütenformen entstehen an einem Stängel, an deren Ende sich eine zwei blättrige Scheide befindet. Diese hat das Aussehen einer Krebsschere und hat zum deutschen Namen dieser Pflanze geführt. Die männlichen Blüten befinden sich an einem relativ langen Stängel. Dort stehen dann zwei, meist aber mehr Blüten relativ dicht zusammen. Sie haben drei Kelch - und drei Blütenblätter, die ziemlich groß, weiß und rundlich sind und einen Durchmesser von etwa 40 mm haben. Im Inneren stehen zwölf Staubblätter. Die weiblichen Blüten stehen dagegen einzeln, selten zu zweit an kurzen Stängeln. Sie haben ebenfalls drei weiße Kelch- und Blütenblätter, aber einen länglichen Fruchtknoten mit sechs zweispaltigen Griffeln, beides in Gelb. Darum herum stehen bis zu 30 hellgelbe Fäden, die immer gut erkennbar sind. Die Bestäubung findet durch Insekten statt.
Die Vermehrung der Krebsschere könnte auch aus den Samen stattfinden. Effektiver und die auch überwiegend in der Natur angewandte Methode ist aber die Vermehrung durch die Adventivpflanzen, auch einfach Ableger oder Ausläufer genannt. Aus der Mitte der Blattrosette steigt ein kräftiger Stängel, an dessen Spitze eine Brutknospe sitzt. Dort entwickelt sich die Jungpflanze. Mit einer Größe von etwa 5 cm Durchmesser kann sie abgetrennt werden, sie löst sich aber auch von alleine. Da die Ausläufer eine ganz beträchtliche Länge erreichen können, sind die Krebsscheren in der Lage, bei zusagenden Bedingungen in kurzer Zeit ziemlich große Bereiche zu besiedeln.
Jungpflanzen leben normalerweise ganz untergetaucht. Erst im Alter von zwei bis drei Jahren, dann schon als ausgewachsene Pflanze, kommt die Krebsschere an die Wasseroberfläche. Mit Hilfe der Ausläufer kann die Krebsschere in kurzer Zeit eine relativ große Fläche besiedeln. Trotzdem gehört sie in Deutschland zu den bedrohten Pflanzen, denn ihre Biotope sind selten geworden. Wo sie vorkommt, sind es meist größere Bestände. Das Verbreitungsgebiet erstreckt sich über größere Teile des gemäßigten Europas, den Kaukasus bis nach Westsibirien. Wegen ihrer Seltenheit und des daraus resultierenden Schutzstatus darf die Krebsschere keinesfalls aus der Natur entnommen werden. Es gibt aber kein Beschaffungsproblem, denn die Krebsschere ist eine der ständig im Handel angebotenen Wasserpflanzen.
Ein typischer Biotop für die Krebsschere sind auch Verlandungsbereiche, in denen sich gerne Jungpflanzen ansiedeln. Ein solcher ist auch auf dem Foto aus dem Niedervieland abgebildet. Hier werden alle vier Jahre Gewässerbereiche alternierend ausgebaggert, damit das Gewässer nicht vollkommen verlandet. Wer einen solchen Biotop kennt und weiß, dass hier gelegentlich ausgebaggert wird, kann sich auch an die für die Genehmigung zuständige Untere Naturschutzbehörde wenden. Ausgebaggerte Pflanzen, die sonst entsorgt würden, können natürlich mit Sondergenehmigung auch mit in den eigenen Teich genommen werden.
Grundvoraussetzung für das Gedeihen der Krebsschere ist saures Wasser. In kalkhaltigem Wasser gedeiht sie nicht richtig und kümmert, obwohl in manchen Büchern (z. B. bei Kircher: Wasserpflanzen für den Garten) das genaue Gegenteil steht; das muss ein Versehen sein. Solange das Wasser sauer ist, spielen die anderen Standortvoraussetzungen eine weniger große Rolle. So werden halbschattige Standorte ebenso noch vertragen wie auch ein gewisser Nährstoffeintrag, solange das Wasser noch relativ klar bleibt. Krebsscheren sollen sich sogar gegen Fadenalgen, die sonst eine arge Plage in nährstoffreichen Teichen sein können, durchsetzen können. Damit die untergetauchten Pflanzen noch genug Licht bekommen, müssen Schwimmpflanzen wie Wasserlinsen o. ä. ständig auf niedrigem Niveau gehalten werden. Das gilt aber auch für alle anderen Wasserpflanzen und ist deswegen für den verantwortungsvollen Teichliebhaber eine Selbstverständlichkeit.
Krebsscheren sind etwas frostempfindlich. Im Herbst sinken sie auf den Gewässerboden hinab, auf dem sie überwintern. Damit dieser Bereich aber nicht weit unter den Gefrierpunkt absinkt, ist eine Teichtiefe von mindestens 80 cm vonnöten. Mit dem Ansiedeln dieser Pflanze im heimischen Wassergarten kann jeder etwas dazu beitragen, dass auch seltener Pflanzen in ausreichender Zahl in der Natur erhalten bleiben. Dadurch kann dafür gesorgt werden, dass die Frage, die in der Überschrift gestellt wurde, zwar grundsätzlich bejaht werden muss, sofern es sich um natürliche Biotope handelt, aber für den Gartenteichbereich verneint werden kann.


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