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KHV und Fischseuchenverordnung Was ist wichtig für den Koifreund?

Fischseuchen, das hört sich bedrohlich an. Tatsächlich gibt es besonders eine davon, die mittlerweile fast jedem Koifreund bekannt ist: KHV, der Koi-Herpesvirus, auch als Koiseuche bezeichnet. Obwohl inzwischen erste Maßnahmen greifen, bleibt die Gefahr bestehen, dass nach dem Einsetzen eines infizierten Koi der gesamte Koibestand stirbt.

Eine echte Bedrohung?

KHV, das haben nur die Anderen. Das hört man immer wieder. Tatsächlich ist KHV inzwischen zu einer echten Bedrohung in der gewerblichen Fischzucht geworden. Vor allem Sachsen ist stark betroffen. 2010 gab es dort 22 Fälle, die zum Tod von mehr als 100.000 kg Karpfen führten. Bei den privaten Teichen gab es gut 200 gemeldete Ausbrüche, wobei hier allerdings von einer größeren Dunkelziffer ausgegangen werden muss. Denn nicht jeder hat die Erkrankung richtig identifiziert und dann auch gemeldet.

Anzeigepflicht

Wurde bis 2006 noch zwischen Melde- und Anzeigepflicht bei der zuständigen Veterinärbehörde vor. Diese trifft entsprechende Maßnahmen, um die Verbreitung von KHV zu verhindern. Eine Bekämpfungspflicht gibt es nicht, bei privaten Koihaltern kann man durch Temperaturerhöhung auf über 32 °C auch eine Immunisierung versuchen; diese Tiere sind dann aber “Ausscheider” (Carrier) und dürfen nicht mit gesunden Koi in Kontakt kommen.

Handel strafbar?

Tatsächlich sind die Händler in einer großen Verantwortung. Lässt sich der Nachweis führen, dass die Infektion von ihrem Betrieb ausging (was oft gar nicht so schwer ist), ist eine Schadenersatzpflicht zu prüfen. Entsprechende Urteile, die Geschäftsinhaber zu mehreren 10.000€ Schadenersatz zwangen, liegen vor. Für den Händler droht aber sogar ein zeitweises Berufsverbot. Da die gesamte Verkaufsanlage vermutlich auch gesperrt wird, ist ein großer finanzieller und natürlich auch Imageschaden unvermeidbar. Daher ist es im ureigenen Interesse der Händler, alles zu unternehmen, um KHV- frei zu bleiben.

Patentlösung Impfung?

Um es kurz zu machen: nein, noch nicht. In Deutschland dürfen Koi derzeit nicht geimpft werden, da noch kein Impfstoff zugelassen ist. Grundsätzlich dürfen aber Koi importiert werden, die mit dem KV3- Impfstoff immunisiert wurden. Das Problem ist, dass alle neu importierten Koi untersucht werden müssen und dass der Impfstoff mit den derzeit angewendeten Methoden nicht vom KHV zu unterscheiden ist. Deshalb müssen geimpfte Fische momentan wie infizierte behandelt werden, mit den entsprechenden Folgen für den Händler. Es ist auch noch nicht bekannt, ob und wie lange die überwiegend in Israel durchgeführte Impfung unter unseren Bedingungen wirkt. Innerhalb der EU- Staaten, auch in Deutschland, werden erhebliche Anstrengungen unternommen, eine Impfung für Koi zu entwickeln. Das wird aber noch etliche Jahre bis zur Marktreife dauern.

Was also tun?

Sprechen Sie mit dem Händler Ihres Vertrauens die Problematik an. Er wird Sie beraten und Ihnen auch erklären, wie Sie eine Quarantäne durchführen können. In einen bereits bestehenden Koiteich jedenfalls sollte kein Neubesatz ohne Quarantäne kommen. Das gilt auch für andere Fischarten, denn ohne selbst zu erkranken, können auch etwa Goldfische unter bestimmten Bedingungen den KH- Virus übertragen. Deswegen gilt die Quarantäne für alle “Neuen”.

Tags: khv, koi, koivirus, teich

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